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Öffentlichkeitsinformation / Notfallinformation*

1. Betriebsstandorte und Betriebsinhaber gemäß §14 Abs.3 Z1 lit a UIG:

Betriebsstandort:

Austin Powder GmbH
Weißenbach 16
8813 St. Lambrecht

Betriebsinhaber:

Austin Powder GmbH
Weissenbach 16
8813 St. Lambrecht

2. Bestätigung gemäß §14 Abs.3 Z1 lit b UIG:

Der Betriebsstandort der Austin Powder GmbH in St. Lambrecht unterliegt den Bestimmungen des Abschnittes 8a der Gewerbeordnung 1994 (§§84 a-g). Die Mitteilung an die Behörde im Sinne des §84d Abs. 1 GewO 1994 ist erfolgt, der Behörde wurde ein Sicherheitsbericht vorgelegt.

3. Tätigkeiten, die an dem Betriebsstandort durchgeführt werden (§14 Abs.3 Z1 lit c UIG):

Die Austin Powder GmbH, ein Unternehmen der Austin Powder, Cleveland/Ohio, USA, betreibt am Standort St. Lambrecht Anlagen zur Herstellung und Lagerung von Industriesprengstoffen. Der Unternehmensstandort besteht seit mehr als 140 Jahren. Die heute hergestellten Produkte sind im wesentlichen Emulsionssprengstoffe, ANFO- Sprengstoffe für den Einsatz im Tunnel- und Straßenbau sowie für Gewinnungssprengungen im Bergbau und im Steinbruch. Darüber hinaus werden sog. Anzündmischungen für die Automobilindustrie produziert und gelagert.

4. Information gemäß § 14 Abs. 3 Z1 lit d UIG:

Das Werk ist ein sogenannter „Betrieb der oberen Klasse“ nach der Seveso Richtlinie bzw. nach der Industrieunfallverordnung durch

  • Lagerung von mehr als 50 Tonnen Sprengstoff Klasse 1.1
      • Gefahrenkategorie – Gefahreneigenschaft
      • Explosive Stoffe (P1a) – Explosivstoff massenexplosiv
      • Explosive Stoffe (P1b) – Explosivstoff nicht massenexplosiv

Außerdem wird die Mengenschwelle für die folgenden gefährlichen Stoffe gem. Tabellen in Anlage 5, Teil 1, Spalte 2 und Teil 2, Spalte 2 für Betriebe der sog. „unteren Klasse“ entsprechend GewO in der aktuell gültigen Fassung überschritten:

  • Mengenschwelle von mehr als 350 to Ammoniumnitrat
  • Mengenschwelle von 50 to brandfördernder Stoffe (Natriumnitrat)
  • Mengenschwelle von 50 to giftiger Chemikalien (TNT, Hexogen)

5. Information über das richtige Verhalten bei einem schweren Unfall gemäß § 14 Abs. 3 Z1 lit e UIG:

Diese Informationen können dem Anhang auf der letzten Seite dieser Information entnommen werden.

6. Angabe der Internetadresse gem. §14 Abs.3 Z1 lit f UIG:

Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz sind auf der Homepage www.austinpowder.at zugänglich.

7. Weitere Informationen gem. §14 Abs.3 Z1 lit g UIG:

Zusätzliche Informationen über unsere Anlagen, über die verwendeten Stoffe und Zubereitungen sowie über die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen, den erstellten Sicherheitsbericht und den externen Notfallplan erhalten Sie durch:

Austin Powder GmbH
Werksleitung
Weißenbach 16
8813 St. Lambrecht
03585 2251 – 265

Bezirkshauptmannschaft Murau
Katastrophenschutz
Bahnhofviertel 7
8850 Murau
03532 2101-230

8. Allgemeine Informationen betreffen die Art der Gefahren schwerer Unfälle gem. §14 Abs.3 Z2 lit a UIG:

Bei einem schweren Unfall kann es zu Gefährdungen durch Druck, Temperatur, Trümmerflug und toxischen Schwaden im Nahbereich der Betriebsanlagen kommen. Falls trotz aller Sicherheitsvorkehrungen ein Industrieunfall eintritt, begrenzen technische und organisatorische Maßnahmen dessen Auswirkung.

9. Zusammenarbeit mit Notfall- und Rettungsdiensten gem. §14 Abs.3 Z2 lit b UIG:

Zur raschen Beseitigung von Notlagen ist im Ernstfall ein reibungsloser Ablauf besonders wichtig. Dieser wird durch Abstimmung und Koordination des im Notfallplan vorgesehenen Entscheidungsgremiums (Werkskrisenstab) und den externen Notfall- und Rettungsdiensten gewährleistet. Durch regelmäßige Übungen sind der reibungslose Ablauf der internen und externen Hilfsmaßnahmen sowie die Weiterentwicklung der Sicherheitssysteme gewährleistet.

Die Austin Powder GmbH verpflichtet sich, in Zusammenarbeit mit Notfall- und Rettungsdiensten geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Unfällen und zur bestmöglichen Begrenzung ihrer Auswirkungen zu treffen.

10. Einsicht in den Sicherheitsbericht und externen Notfallplan gem. §14 Abs.3 Z2 lit c UIG:

Weitere Informationen können bei der Austin Powder GmbH eingeholt werden, auf Anfrage kann dort auch Einsicht in den externen Notfallplan sowie in den Sicherheitsbericht genommen werden. Die Einsicht beschränkt sich auf die nicht vertraulichen Teile der jeweiligen Dokumente. Siehe Punkt 7.

11. Grenzüberschreitenden Auswirkungen gem. §14 Abs.3 Z2 lit d UIG:

Grenzüberschreitende Auswirkungen bei einem schweren Unfall sind nicht zu erwarten.

Anhang:

Störfallalarm

ΛΛΛΛΛΛ 1 Minute auf- und abschwellender Heulton der Sirene Weißenbach und der Werkssirene

Störfallalarm wird in allen Fällen gegeben, bei denen es sich um einen Störfall im Werksbereich (Brand, Explosion, Verpuffung etc.) handelt.

Sonderalarm

┌───┐ 1 Minute Dauerton der Sirene Weißenbach und der Werkssirene

Sonderalarm wird in allen Fällen gegeben, bei denen es sich um einen Einsatz für die Betriebsfeuerwehr (Nachbarschaftshilfe, Technischer Einsatz, etc.) handelt.

Entwarnung

┌─┐ ┌─┐ 2 x 10 Sekunden Dauerton der Sirene Weißenbach und der Werksirene

Sirenenprobe:

Erfolgt generell am ersten Arbeitstag eines Monats zwischen 9.00 und 10.00 Uhr.

Lautsprecherdurchsagen befolgen:

Exekutive und Feuerwehr informieren Sie über erforderliche Verhaltensregeln mittels Lautsprecherdurchsagen.

Rundfunkgeräte einschalten:

Meldungen über einen schweren Industrieunfall, Verhaltensregeln und Entwarnung werden über die regionalen Radiosender bekannt gegeben.

Radio Steiermark (95,9MHz) Antenne Steiermark (88,9MHz)

Verhalten im Freien (bei Störfallalarm)

Geschlossene Gebäude aufsuchen. Kinder sofort ins Haus rufen. Bitte nach Möglichkeit Straßenpassanten aufnehmen, wenn diese ihre Wohnung nicht mehr sicher erreichen können. Gebrechlichen Personen helfen.

Verhalten in Gebäuden (bei Störfallalarm)

Fenster und Außentüren schließen, Außentüren nicht versperren. Vorhänge zuziehen zum Schutz gegen Glassplitter. Nicht direkt hinter dem Fenster aufhalten. Das gilt auch für Fenster, die nicht dem Werk zugewandt sind. Nur im Notfall Exekutive, Feuerwehr, etc. anrufen. Die Telefonleitungen werden für Hilfs- und Rettungsmaßnahmen benötigt.

Verhalten bei Räumung und Evakuierung

Ruhe bewahren, Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen, Gebäude abschließen.

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